Fährtenarbeit
Nach erfolgreich absolvierter
Begleithundprüfung kann sich der Hundeführer entscheiden, ob es ihm
Spaß macht und der Hund die optimale Nasenveranlagung hat, um als
reiner Fährtenhund oder in allen drei Disziplinen Fährte, Unterordnung
und Schutzdienst ausgebildet werden soll. Beginnen wir mit der
"Fährtenarbeit" generell.
Zunächst legt man selbst eine "Fährte", und zwar als Gerade und am Ende
legt man "Leckerchen" oder ein dem Hund gehörendes Spielzeug ab. Auf
jeden Fall muss das Ziel mit einem Erfolgserlebnis für den Hund
verbunden sein.
Beim Legen darf er übrigens zuschauen, damit stimuliert man ihn (da man
die Fährte selbst legt, lässt man ihn zurück - er verfolgt wachsam sein
"Herrchen"). Im Verlauf des Trainings legt man dann Wellenlinien,
rechte oder auch spitze Winkel und mehrere Gegenstände auf eine Fährte,
die der Hund auffinden soll und schafft er es, wird er gebührend
gelobt. Hier gibt es dann später "richtige Profis", die noch nach drei
Stunden und unabhängig von der Witterung fast 2 km lange Fährten
verfolgen und alle ausgelegten winzigen Gegenständen finden.
Vielseitigkeitsprüfungen
Die Unterordnung
Zum Bereich der Vielseitigkeitsprüfung
gehört, wie gerade angesprochen, die Fährtenarbeit (diese Anforderungen
liegen dann beginnend bei Fährten von 400 - 800 Schritten und maximal 3
Gegenständen auf der Fährte), dazu kommen noch Unterordnung und
Schutzdienst.
Zur Unterordnung gehören auch hier wieder die
allseits bekannten Übungen Leinenführigkeit und Unbefangenheit,
Freifolge, Sitzübung und dann ist da noch das Ablegen in Verbindung mit
Herankommen, das Bringen eines Gegenstandes auf ebener Erde und im
Sprung über eine Hürde, später sogar zusätzlich über eine Kletterwand,
das Voraussenden mit Hinlegen, das Ablegen unter Ablenkung sowie die
Überprüfung der Schussgleichgültigkeit zu erlernen.
Schutzdienst
Wir nennen die dritte Abteilung "Schutzdienst" auch gern Gehorsam des
Hundes in Grenzfällen. Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr
stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das
gehorsame Verhalten gerufen wird.
Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und
Belastbarkeit des Hundes.
Sich für sein Rudel im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen, lernt der Welpe schon frühzeitig
von seiner Mutter.
Im Rahmen des Schutzdienstes wird u.a. dieser Bewachungsinstinkt
genutzt. Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen
des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein,
gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen.
Ein Hund, der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier
absolut nicht bestehen.
Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen
und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund und wenn der Helfer ruhig
steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase" des Hundes
nutz der Helfer um zu fliehen.. Der Hund darf erst dann die Verfolgung
aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf
Distanz den Helfer stellen und dessen erneuten Angriff abwehren.